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Neue Förderung für Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Förderung bis 90 % möglich
Neu: Der Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist ab 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland neu geregelt.
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Der Zuschuss gilt für Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der höchstmögliche Förderbetrag ist 3.600 Euro. Das heißt, bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro werden 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt. Pro Tag der Beratung dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker gefördert als andere Gründungen, die in NRW mit bis zu 50 % des Beraterhonorars bezuschusst werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Ab dem 01.10.2008 können Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind, Anträge für die neue Förderung stellen.
Eine Übersicht aller Regionalpartner finden Sie bei der KFW Bank auf der Seite Regionalpartner-Suche.
Auch Marketingberatungen von punktum Marketing & Kommunikation können Sie entsprechend fördern lassen.
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