Neue Förderungen 2008

In der Förderlandschaft der Beratungsförderungen hat sich in 2008 einiges getan. Insbesondere einige mit 75-%igen Zuschüssen ausgestattete Ziel-2-Förderungen fallen weg.

 

Gründungsberatungen

Dennoch wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Beratungen bezuschussen zu lassen. Wer beabsichtigt, ein Unternehmen als selbständige Existenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen oder zu erwerben oder sich an einem Unternehmen mit mindestens 50 % zu beteiligen, kann eine 4-tägige Gründungsberatung mit 50 % der Kosten maximal mit 1.600,- Euro fördern lassen. Beantragt werden diese Förderungen meist gemeinsam mit einer Beraterin bei der Wirtschaftsförderung oder der IHK. (ALGII-Empfänger können 80 % Zuschuss bekommen.)

 

Anlaufstellen für Gründungsberatung:

Auskünfte über regionale Anlaufstellen erteilt auch die STARTERCENTER NRW Infoline unter der Telefonnummer 0180/130 130 0 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) sowie:

IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP),
Goltsteinstraße 31, 40211 Düsseldorf
Postfach 24 01 20
Telefon: 0211/3 67 02-30
Telefax: 0211/3 67 02-48

Weitere allgemeine Informationen des Landes zur Gründungsberatung und worauf Sie dabei achten sollten, finden Sie hier als PDF zum Download »

Alle Landes-Infos unter unter www.go.nrw.de

Online-Anlaufstelle für Existenzgründer im östl. Ruhrtgebiet »

Festigungsberatung für junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren

Der bisherige Förderbaustein "Festigungsberatung" für junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren ist durch das neue Bundesangebot der KFW-Mittelstandsbank "Gründercoaching Deutschland". ersetzt worden. Auch hier gibt es einen 50 %-igen Zuschuss als Beratungsförderung. Maximal werden Beratungsleistungen in der Höhe von 6.000,- bezuschusst, wobei die Bemessungsgrenze für ein Tagewerk 800,- Euro beträgt.

Hier werden auch Beratungen zu Vermarktungsthemen gefördert.

Das Positive am Gründercoaching: Das Unternehmen braucht nur seinen Eigenanteil zu bezahlen der Rest der Beraterrechnung wird von der KFW-Bank beglichen.

Beantragen können Sie diese Zuschüsse zunächst ohne Beraterin bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung in Dortmund in der Töllner Str. 9-11 sowie bei der IHK oder HWK, die akkreditierte Regionalpartner der KfW für das Gründercoaching sind. Voraussetzung ist, dass Ihre Beraterin bei der KFW-Bank als Beraterin gelistet ist.

Nach qualifizierten Beraterinnen und Beratern für das Gründercoaching Deutschland können Sie in der Beraterbörse der KfW recherchieren. Dort finden Sie auch das Beratungsprofil von Beate Fleck

Weitere Infos zum Gründungscoaching Deutschland »

 

Weitere Fördermöglichkeiten

 

Darüber hinaus gibt es in NRW noch für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 6. Jahr ihres Bestehens die so genannte Potenzialberatung (auch z. B. bei der IHK Dortmund zu beantragen), unabhängig von der Dauer des Bestehens gibt es Arbeitszeitberatungen. Darüber hinaus können Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt vertreten sind und aufgrund externer Ereignisse in eine existenzbedrohende Krise geraten sind RWP-Intensivberatung nutzen.

 

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